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Statuten der RGZ

Ethik Charta von Swiss Olympic


Ruderordnung der RGZ


Fahrordnung Zürichsee

Bitte beachtet bei Ausfahrten unbedingt die Fahrordnung, die übrigens auch im Club ausgehängt ist. Diese ist zwar nicht Gesetz, aber im gegenseitigen Einverständnis mit allen Wassersportlern auf dem Zürichsee erarbeitet worden. Besondere Vorsicht ist bei ausserordentlichen Verhältnissen geboten, hier gilt Punkt 7 der Fahrordnung:
Bei starkem Westwind und Bise ist oft nur ein Streifen von maximal 100 bis 200 Metern vom Ufer ruderbar. Bei diesen Verhältnissen ist besondere Vorsicht geboten, weil damit zu rechnen ist, dass alle Boote nahe am Ufer fahren.

Bitte fährt in einem solchen Fall langsam und werft öfters mal einen Blick zurück, dass ihr entgegen kommende Boote früh genug seht und ausweichen könnt.
Bei allfälligen Fragen zur Ruderordnung, steht euch der Vorstand gerne zur Verfügung.


Formulare Lizenzen

Sportärztliche UntersuchungSportärztliche BestätigungSportmedizinische Untersuchung (Labor)Sportmedizinischer Fragebogen


Mitgliederbeiträge – seit 2019 unverändert

Wie sich unsere Mitgliederbeiträge zusammen setzen und wer welche Boote benutzen darf, findest du hier!